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Hausordnung

Zutritt, Ruhezeiten, Sicherheit, Rauchen, Dekoration, Abfall und was am Ende des Anlasses wiederhergestellt sein muss.

Gültig ab 27.09.2026.

Zutritt

Zutritt für Auf- und Abbau sowie für den Anlass selbst wird für jede Buchung individuell terminiert und im Angebot festgehalten.

Verhältnis zur Publikumsausstellung

Eine private Raum- oder Geländemiete berührt die dauerhafte Publikumsausstellung nicht automatisch; Überschneidungen mit Öffnungszeiten klärt das Team der Stiftung im Angebot.

Umweltauflagen auf dem Areal

Vorgaben zu Abfalltrennung, Lärm und Aufbauten auf dem Gelände sind einzuhalten; Einzelheiten bestätigt die Stiftung im individuellen Angebot.

Sicherheit

Fluchtwege, Notausgänge und die maximale Personenzahl des jeweiligen Raums sind einzuhalten. Anweisungen des Personals von Stiftung Umwelt Arena Schweiz aus Sicherheitsgründen sind zu befolgen.

Rauchen

Das Rauchen ist in den Innenräumen nicht gestattet; allfällige Aussenbereiche für Raucherinnen und Raucher werden vor Ort bezeichnet.

Rückgabe des Raums

Der Raum ist am Ende der Nutzung im vereinbarten Zustand zu übergeben: mitgebrachte Dekoration und Material entfernt, Abfall nach den Vorgaben vor Ort getrennt entsorgt, Mobiliar so, wie es übernommen wurde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zusätzlicher Reinigungs- oder Reparaturaufwand kann gemäss Vertrag verrechnet werden.